Blumengroßhändler während des Shutdowns in vollem Einsatz
Der Blumengroßhandel sieht sich gefordert, besonders flexibel auf die Bedürfnisse des Fachhandels zu reagieren
Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Maßnahmen, auf der Basis der Beschlüsse der Bund-Länder-Runde und der neuen Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer, haben einschneidende Wirkung auf den Blumenhandel. In fast allen Bundesländern müssen die Geschäfte des Blumenfacheinzelhandels, Gartencenter, Einzelhandelsgärtnereien und Baumärkte schließen. Eine kontaktlose Abholung und ein Lieferdienst ist jedoch in den meisten Bundesländern möglich, auch wenn die Auslegung der Corona-Schutzverordnungen durch die Ordnungsbehörden vor Ort variieren kann.
Über aktives Bestellwesen Umsätze generieren
Für viele Facheinzelhändler stellt es sich recht schwierig dar, seine individuellen Möglichkeiten auch in Richtung der Kunden zu kommunizieren. Aus den im Frühjahr gemachten Erfahrungen wissen wir jedoch, dass die Blumenfachgeschäfte, die schließen müssen oder sich entscheiden dies zu tun, häufig einen Lieferservice für ihre Kunden einrichten und ihr Geschäft in einen Werkstattmodus versetzen. Dazu wurde ein digitales oder telefonisches Bestellwesen etabliert. Dies eröffnet aktiven Geschäften mit guter Kundenbindung, vor allem zu den kommenden Feiertagen, die Chance, trotz des Shutdowns Umsätze zu generieren.
Gute Perspektive für den Valentinstag ist wichtig
Der Großhandel kennt das große Engagement der Floristen und ist darauf eingestellt, dass die Fachgeschäfte nun kleinere Mengen in kürzeren Abständen ordern werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Pandemie-Situation ist für die gesamte Branche wichtig, damit eine Verbesserung des Infektionsgeschehens die Möglichkeit eines erfolgreichen Valentin-Geschäftes und einen guten Start in die Frühjahrssaison eröffnet. Eine weitere Verschärfung der Lage in das Frühjahr hinein, hätte noch einmal gravierende negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation vor allem des Blumenfacheinzelhandels.